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   BAG, 10.08.1993 - 1 ABR 21/93   

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BAG, 10.08.1993 - 1 ABR 21/93 (https://dejure.org/1993,1140)
BAG, Entscheidung vom 10.08.1993 - 1 ABR 21/93 (https://dejure.org/1993,1140)
BAG, Entscheidung vom 10. August 1993 - 1 ABR 21/93 (https://dejure.org/1993,1140)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 76 Abs. 5 Satz 4, § 87 Abs. 1 Nr. 4
    Einigungsstellenspruch über Lohnkontostunde - Unwirksamkeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 76 Abs. 5 Satz 4, § 87 Abs. 1 Nr. 4
    Lohnkontostunden: Unwirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs wegen nicht notwendiger Inanspruchnahme von Freizeit zur bargeldlosen Entgeltauszahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bargeldlose Auszahlung - Lohnzahlung - Ausgleich - Freizeit - Einigungsstelle

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1994, 326
  • VersR 1994, 121
  • BB 1993, 2240
  • BB 1994, 140
  • DB 1994, 281
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 57/87

    Betriebsrat: Mitbestimmungsrecht über die Auszahlung des Arbeitsentgelts

    Auszug aus BAG, 10.08.1993 - 1 ABR 21/93
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. u.a. BAGE 29, 40 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Auszahlung und BAGE 60, 323 = AP Nr. 9 zu § 87 BetrVG 1972 Auszahlung) gehört zur Regelung über die bargeldlose Auszahlung des Arbeitsentgelts als notwendiger Annex auch eine solche über die Zahlung von Kontoführungsgebühren oder die Einführung einer Kontostunde (vgl. auch Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG , 17. Aufl., § 87 Rz 56; Galperin/Löwisch, BetrVG , 6. Aufl., § 87 Rz 123; Bleistein, Betriebsverfassung in der Praxis, 3. Aufl., Rz 394; a.A.: Wiese, GK- BetrVG , § 87 Rz 302 ff. mit zahlreichen Hinweisen für die vom Senat vertretene Auffassung).

    Eine das Mitbestimmungsrecht ausschließende tarifliche Regelung für den Betrieb liegt aber nur vor, wenn der Arbeitgeber tarifgebunden ist (BAGE 60, 323 = AP Nr. 9 zu § 87 BetrVG 1972 Auszahlung).

  • BAG, 08.03.1977 - 1 ABR 33/75

    Mitbestimmungsrecht bezüglich Kontengebühren

    Auszug aus BAG, 10.08.1993 - 1 ABR 21/93
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. u.a. BAGE 29, 40 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Auszahlung und BAGE 60, 323 = AP Nr. 9 zu § 87 BetrVG 1972 Auszahlung) gehört zur Regelung über die bargeldlose Auszahlung des Arbeitsentgelts als notwendiger Annex auch eine solche über die Zahlung von Kontoführungsgebühren oder die Einführung einer Kontostunde (vgl. auch Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG , 17. Aufl., § 87 Rz 56; Galperin/Löwisch, BetrVG , 6. Aufl., § 87 Rz 123; Bleistein, Betriebsverfassung in der Praxis, 3. Aufl., Rz 394; a.A.: Wiese, GK- BetrVG , § 87 Rz 302 ff. mit zahlreichen Hinweisen für die vom Senat vertretene Auffassung).

    Hinzu kommt, daß das BetrVG der Einigungsstelle keine Begründung ihres Spruchs zur Pflicht macht (BAGE 29, 40 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Auszahlung).

  • BAG, 26.05.1988 - 1 ABR 11/87

    Einigungsstellenbeschluss über Sozialplan

    Auszug aus BAG, 10.08.1993 - 1 ABR 21/93
    Der Senat hat im Beschluß vom 26. Mai 1988 (- 1 ABR 11/87 - AP Nr. 26 zu § 76 BetrVG 1972) entschieden, daß die Frist von zwei Wochen zur Geltendmachung von Ermessensfehlern nicht gewahrt ist, wenn beim Arbeitsgericht die Unwirksamkeit eines Spruchs ohne jede Begründung beantragt wird.
  • BAG, 28.10.1986 - 1 ABR 11/85

    Inhalt des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats der Einführung von Schichtarbeit

    Auszug aus BAG, 10.08.1993 - 1 ABR 21/93
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Senatsbeschlüsse vom 31. August 1982 - 1 ABR 27/80 - und 28. Oktober 1986 - 1 ABR 11/85 - AP Nr. 8 und 20 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, BAGE 63, 140 = AP Nr. 39 zu § 76 BetrVG 1972 und Beschluß vom 11. Februar 1992 - 1 ABR 51/91 - AP Nr. 50 zu § 76 BetrVG 1972) beurteilt sich die Frage, ob der Spruch der Einigungsstelle die Grenzen des ihr eingeräumten Ermessens beachtet hat, allein danach, ob die durch den Spruch getroffene Regelung als solche sich innerhalb dieser Grenzen hält, d.h. nach billigem Ermessen die Belange des Betriebes und der betroffenen Arbeitnehmer angemessen berücksichtigt.
  • BAG, 11.02.1992 - 1 ABR 51/91

    Einigungsstellenspruch über Jahressondervergütung

    Auszug aus BAG, 10.08.1993 - 1 ABR 21/93
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Senatsbeschlüsse vom 31. August 1982 - 1 ABR 27/80 - und 28. Oktober 1986 - 1 ABR 11/85 - AP Nr. 8 und 20 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, BAGE 63, 140 = AP Nr. 39 zu § 76 BetrVG 1972 und Beschluß vom 11. Februar 1992 - 1 ABR 51/91 - AP Nr. 50 zu § 76 BetrVG 1972) beurteilt sich die Frage, ob der Spruch der Einigungsstelle die Grenzen des ihr eingeräumten Ermessens beachtet hat, allein danach, ob die durch den Spruch getroffene Regelung als solche sich innerhalb dieser Grenzen hält, d.h. nach billigem Ermessen die Belange des Betriebes und der betroffenen Arbeitnehmer angemessen berücksichtigt.
  • BAG, 31.08.1982 - 1 ABR 27/80

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei einer Arbeitszeitregelung - Ladenschlusszeiten

    Auszug aus BAG, 10.08.1993 - 1 ABR 21/93
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Senatsbeschlüsse vom 31. August 1982 - 1 ABR 27/80 - und 28. Oktober 1986 - 1 ABR 11/85 - AP Nr. 8 und 20 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, BAGE 63, 140 = AP Nr. 39 zu § 76 BetrVG 1972 und Beschluß vom 11. Februar 1992 - 1 ABR 51/91 - AP Nr. 50 zu § 76 BetrVG 1972) beurteilt sich die Frage, ob der Spruch der Einigungsstelle die Grenzen des ihr eingeräumten Ermessens beachtet hat, allein danach, ob die durch den Spruch getroffene Regelung als solche sich innerhalb dieser Grenzen hält, d.h. nach billigem Ermessen die Belange des Betriebes und der betroffenen Arbeitnehmer angemessen berücksichtigt.
  • BGH, 25.01.1980 - I ZR 124/77

    Berufungsbegründungspflicht bei einem mit neuen Angriffsmitteln versehenen

    Auszug aus BAG, 10.08.1993 - 1 ABR 21/93
    Im Tatbestand revisibler Urteile ist neuer Sachvortrag in der II. Instanz, insbesondere wenn er nicht schriftsätzlich vorbereitet war, zu erwähnen (BGH Urteil vom 25. Januar 1980 - I ZR 124/77 - MDR 1980, 734).
  • BAG, 25.01.2000 - 1 ABR 3/99

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Mitbestimmung des Betriebsrats

    Unerheblich ist demgegenüber, ob und wieviele Arbeitnehmer ihrerseits tarifgebunden sind (s. nur Senatsbeschluß 10. August 1993 - 1 ABR 21/93 - AP BetrVG 1972 § 87 Auszahlung Nr. 12 = EzA BetrVG 1972 § 87 Lohn und Arbeitsentgelt Nr. 16, zu B III 2 der Gründe; vgl. allgemein Fitting/Kaiser/Heither/Engels BetrVG 19. Aufl. § 87 Rn. 42).
  • BAG, 15.01.2002 - 1 ABR 10/01

    Unternehmenssanierung - Zuständigkeit des Betriebsrats - Gesamtbetriebsrat -

    Als Annex dazu erfaßt es auch die Regelungen über die Erstattung von Kontoführungskosten oder über die Abgeltung des mit einer bargeldlosen Zahlung verbundenen sonstigen finanziellen und zeitlichen Aufwands der Arbeitnehmer (BAG 10. August 1993 - 1 ABR 21/93 - AP BetrVG 1972 § 87 Auszahlung Nr. 12 = EzA BetrVG 1972 § 87 Lohn und Arbeitsentgelt Nr. 16; 12. November 1997 - 7 ABR 78/96 - AP BetrVG 1972 § 58 Nr. 2 = EzA BetrVG 1972 § 58 Nr. 2).
  • BAG, 12.11.1997 - 7 ABR 78/96

    Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats kraft Auftrags: Konzernbetriebsvereinbarung

    Dieses Mitbestimmungsrecht erstreckt sich auch auf die Entscheidung über die Barauszahlung oder bargeldlose Überweisung des Arbeitsentgelts und erfaßt als Annex eine Regelung über die Zahlung von Kontoführungsgebühren oder die Einführung einer Kontostundung, soweit diese Gebühren oder der jeweilige Zeitaufwand für den Arbeitnehmer durch die Überweisung anfallen (BAG Beschluß vom 10. August 1993 - 1 ABR 21/93 - AP Nr. 12 zu § 87 BetrVG 1972 Auszahlung).
  • BVerwG, 09.03.2012 - 6 P 27.10

    Personalvertretungsrecht; Wirksamkeit einer Dienstvereinbarung; Formelle

    Denn der Tarifvorrang gemäß dem Eingangssatz in § 87 Abs. 1 BetrVG kommt nur bei Tarifbindung des Arbeitgebers zum Tragen (BAG, Beschluss vom 10. August 1993 - 1 ABR 21/93 - AP Nr. 12 zu § 87 BetrVG 1972 Auszahlung Bl. 950; stRspr), der Tarifvorbehalt gemäß § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG hingegen auch ohne diese (BAG, Urteil vom 26. August 2008 a.a.O. S. 299; stRspr).
  • LAG Hamm, 22.02.2000 - 13 TaBV 80/99

    Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs

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  • LAG Hamm, 06.12.1994 - 13 TaBV 64/94

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der Einführung bargeldloser Lohnzahlung

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  • BVerwG, 20.07.1998 - 6 P 13.97

    Mitbestimmungsrecht des Personalrates; Tarif- bzw. Gesetzesvorrang; Überweisung

    Zur Art der Auszahlung der Bezüge und Arbeitsentgelte gehört vor allem die Entscheidung, ob die Zahlung in bar oder bargeldlos erfolgen soll (vgl. zu § 87 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG: BAG, Urteil vom 26. Januar 1983 - 4 AZR 206/80 - BAGE 41, 297, 303; Beschluß vom 24. November 1987 - 1 ABR 25/86 - AP § 87 BetrVG 1972 Auszahlung Nr. 6; Beschluß vom 10. August 1993 - 1 ABR 21/93 - a.a.O. Nr. 12).
  • BVerwG, 20.07.1998 - 6 P 12.97

    Mitbestimmungsrecht des Personalrates; Tarif- bzw. Gesetzesvorrang; Überweisung

    Zur Art der Auszahlung der Bezüge und Arbeitsentgelte gehört vor allem die Entscheidung, ob die Zahlung in bar oder bargeldlos erfolgen soll (vgl. zu § 87 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG: BAG, Urteil vom 26. Januar 1983 - 4 AZR 206/80 - BAGE 41, 297, 303; Beschluß vom 24. November 1987 - 1 ABR 25/86 - AP § 87 BetrVG 1972 Auszahlung Nr. 6; Beschluß vom 10. August 1993 - 1 ABR 21/93 - a.a.O. Nr. 12).
  • ArbG Köln, 26.10.2016 - 4 BV 5/16

    Durchführungsanspruch des Gesamtbetriebsrates aus einer

    Von dem Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG werden grundsätzlich auch solche Regelungen erfasst, die zwar nicht unmittelbar die Einführung und Anwendung der Überwachungseinrichtung betreffen, jedoch damit in einem so engen Zusammenhang stehen, dass sich beide Materien nicht sinnvoll voneinander trennen lassen (sog. Annexkompetenz; vgl. BAG vom 08.03.1977, 1 ABR 33/75, juris; vom 10.08.1993, 1 ABR 21/93, juris; vom 11.07.2000, 1 AZR 551/99, juris; vom 13.02.2007, 1 ABR 18/06, juris).
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